Ortsbestimmungen

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Mit Ortsbestimmungen verwalten Sie im Booking Monitor Territorien, Länder, Bundesländer, Landkreise und Städte, dabei lassen sich jeweils untergeordnete Ortsbestimmungen den übergeordneten zuordnen. Auf diese Weise entsteht eine Ortsstruktur, die bei der Suche sehr hilfreich ist. Eine mitarbeitende Person gibt bei der Objekterstellung an, in welchem Ort sich das Objekt befindet. Dabei ist der Ort einem Landkreis, Landkreis einem Bundesland usw. zugeordnet. Bei der Suche reicht es zum Beispiel, nur Land auszuwählen, um alle Objekte darin zu finden.

Booking Monitor beinhaltet mehrere voreingetragene Territorien, Länder und Bundesländer und sogar einige Städte bereits nach der Installation. Sie können im Verlauf der Nutzung des Buchungssystems weitere Orte hinzufügen, bestehende bearbeiten oder löschen.

Bei der Erstellung einer neuen Ortsbestimmung muss gegebenenfalls eine übergeordnete Ortsbestimmung angegeben werden, um die Hierarchie der Orte zu gewährleisten. Man muss dabei nicht alle übergeordnete Elemente wählen vom Land bis zu der Kreis, sondern nur den nächstliegenden übergeordneten Eintrag. Zum Beispiel ein Land für ein Bundesland, ein Bundesland für eine Kreis usw.